Anl. 4 LWG

LWG - Landtagswahlgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Anlage 4
(zu § 39 Abs. 1)
Anlage 4
(zu Paragraph 39, Absatz eins,)

Muster eines Abstimmungsverzeichnisses*)

*) Fassung LGBl.Nr. 23/2008, 25/2011, 34/2018, 35/2024

In Kraft seit 11.06.2024 bis 31.12.9999
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