Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Landesvertragslehrpersonen führen die Verwendungsbezeichnung Professorin oder Professor.
In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 13 LVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 LVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 13 LVG