§ 6 LVBG (Landes-Vertragsbedienstetengesetz ), Einreihung der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II in die Entlohnungsgruppen - JUSLINE Österreich
§ 6 LVBG Einreihung der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II in die Entlohnungsgruppen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Die Einreihung der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II in die Entlohnungsgruppen wird in der Anlage zu diesem Gesetz bestimmt.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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