Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1)Absatz eins§ 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 3 Abs 1 und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.Die Paragraphen 3, Absatz eins und 1a sowie 4 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2011, tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.
(3)Absatz 3§ 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4)Absatz 4§ 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 85/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 8, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 85 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 12.10.2024 bis 31.12.9999
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