Anl. 2 LMV 2005

LMV 2005 - Lösungsmittelverordnung 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

A. Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken gemäß § 3 Abs. 1

 

 

Produktunterkategorie

Typ

Stufe I (g/l*) (ab 1.1.2007)

Stufe II (g/l*) (ab 1.1.2010)

a

Matte Beschichtungsstoffe für Innenwände und –decken (Glanzmaßzahl von ≤25 Einheiten im 60° Messwinkel)

Wb

Lb

75

400

30

30

b

Glänzende Beschichtungsstoffe für Innenwände und –decken (Glanzmaßzahl von >25 Einheiten im 60° Messwinkel)

Wb

Lb

150

400

100

100

c

Beschichtungsstoffe für Außenwände aus mineralischen Baustoffen

Wb

Lb

75

450

40

430

d

Beschichtungsstoffe für Holz, Metall oder Kunststoffe für Gebäude, ihre Bauteile und dekorativen Bauelemente (Innen und Außen)

Wb

Lb

150

400

130

300

e

Klarlacke und Lasuren für Gebäude, ihre Bauteile und dekorativen Bauelemente (Innen und Außen), einschließlich deckender Lasuren

Wb

Lb

150

500

130

400

f

Minimal filmbildende Lasuren

Wb

Lb

150

700

130

700

g

Absperrende Grundbeschichtungsstoffe

Wb

Lb

50

450

30

350

h

Verfestigende Grundbeschichtungsstoffe

Wb

Lb

50

750

30

750

i

Einkomponenten-Speziallacke

Wb

Lb

140

600

140

500

j

Zweikomponenten-Speziallacke

Wb

Lb

140

550

140

500

k

Multicolorbeschichtungsstoffe

Wb

Lb

150

400

100

100

l

Beschichtungsstoffe für Dekorationseffekte

Wb

Lb

300

500

200

200

 

(*) Anmerkung: g/l gebrauchsfertig

B. Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Zubereitungen für die Fahrzeugreparaturlackierung gemäß § 3 Abs. 1

 

 

Produktunterkategorie

Beschichtungen

VOC g/l* (1.1.2007)

a

Vorbereitungs- und Reinigungsprodukte

Vorbereitungsprodukte

Vorreiniger

850

200

b

Spachtel und Spritzspachtel

Alle Typen

250

c

Grundbeschichtungsstoffe

Füller und Grundierungen

Wash-Primer

540

780

d

Decklacke

Alle Typen

420

e

Speziallacke

Alle Typen

840

 

(*) Anmerkung: g/l gebrauchsfertige Zubereitung. Außer bei der Unterkategorie a sollte der Wassergehalt der gebrauchsfertigen Zubereitung abgezogen werden.

In Kraft seit 30.10.2005 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 LMV 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 LMV 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 LMV 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 LMV 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 LMV 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LMV 2005 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 LMV 2005
Anl. 3 LMV 2005