Ab dem 1. Jänner 2007 dürfen die im Anhang A angeführten Produkte vom Hersteller, Importeur oder Vertreiber nur in Verkehr gesetzt werden, wenn sie entsprechend den in der jeweiligen Reduktionsstufe (VOC-Gehalt) verlangten Anforderungen gemäß Anhang B mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:
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