§ 9 LEP 2009 Außerkrafttreten

LEP 2009 - Landesentwicklungsprogramm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:

1.

Landesentwicklungsprogramm, LGBl. Nr. 53/1977;

2.

Entwicklungsprogramm für Rohstoff- und Energieversorgung, LGBl. Nr. 29/1984;

3.

Entwicklungsprogramm für Natur- und Landschaftspflege, LGBl. Nr. 15/1986;

4.

Entwicklungsprogramm für das Wohnungswesen, LGBl. Nr. 61/1987;

5.

Entwicklungsprogramm für Wasserwirtschaft, LGBl. Nr. 85/1989;

6.

Entwicklungsprogramm für Freizeit, Erholung und Fremdenverkehr, LGBl. Nr. 53/1990;

7.

Entwicklungsprogramm für das Sportwesen, LGBl. Nr. 66/1991.

In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
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