Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Auf den Rückersatz zu Unrecht empfangener Vergütungen sind §§ 13a und 13b des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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