Anl. 2 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
*)
(zu § 64 Abs. 2)

Anforderungsarten

*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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