Art. 2 LBBG 2001

LBBG 2001 - Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, tritt dieses Gesetz mit dem der Verlautbarung im Landesgesetzblatt nachfolgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Artikel I Z 10, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 29 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(3) § 12d und § 35 Abs. 13 LBBG 2001 treten mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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