§ 3 LBBG 2001 Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamtinnen und Beamten

LBBG 2001 - Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:

1.

Beamtinnen und Beamte der Allgemeinen Verwaltung und Beamtinnen und Beamte in handwerklicher Verwendung,

2.

Lehrerinnen und Lehrer,

3.

Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes.

(2) Die besoldungsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes sind im Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG, LGBl. Nr. 44/2013, geregelt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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