Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Folgende Bestimmungen dieses Hauptstücks sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz eingetragene Partnerinnen von Beamtinnen und eingetragene Partner von Beamten sinngemäß anzuwenden: § 34a Z 4, § 34g Abs. 11 und § 39 Abs. 3.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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