Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
In Kraft seit 21.12.2024 bis 31.12.9999
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