§ 1 L-VOPST Anwendungsbereich, Umsetzungshinweis

L-VOPST - Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 (Bgld. BSchG 2001). Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. Nr. L 114 vom 27.04.2006 S. 38, umgesetzt.

In Kraft seit 19.07.2011 bis 31.12.9999
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