§ 4 L-GWV 2012

L-GWV 2012 - Landes-Grenzwerteverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Landes-Grenzwerteverordnung, LGBl. Nr. 67/2007, außer Kraft.

(2) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 15.09.2021 bis 31.12.9999
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