§ 10 KSG Inkrafttreten

KSG - Klimaschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
  1. (1)Absatz einsDie Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 94/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2013, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Artikel 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Artikel 1 des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 128 aus 2015, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 2 und 4 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes BMLFUW, BGBl. I Nr. 58/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig treten § 4 Abs. 3 und § 5 samt Überschrift außer Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und 2 sowie Paragraph 4, Absatz 2 und 4 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes BMLFUW, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2017,, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig treten Paragraph 4, Absatz 3 und Paragraph 5, samt Überschrift außer Kraft.
In Kraft seit 26.04.2017 bis 31.12.9999
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