§ 10 KSG Inkrafttreten

Klimaschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999

(1) Die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 94/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Artikel 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 2 und 4 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes BMLFUW, BGBl. I Nr. 58/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig treten § 4 Abs. 3 und § 5 samt Überschrift außer Kraft.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 07.11.2015 bis 25.04.2017

(1) Die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 94/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Artikel 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 2 und 4 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes BMLFUW, BGBl. I Nr. 58/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig treten § 4 Abs. 3 und § 5 samt Überschrift außer Kraft.

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