Art. 2 KfzStG 1992

KfzStG 1992 - Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(Anm.: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988)

In Kraft seit 31.07.1992 bis 31.12.9999
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