Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
(Anm.: Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/1975)
In Kraft seit 31.07.1992 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 4 KfzStG 1992
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 4 KfzStG 1992 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 4 KfzStG 1992