Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.01.2025
Sofern die Arzneispezialität bis zu drei Wirkstoffe enthält, muss der internationale Freiname (INN) aufgeführt werden oder, falls dieser nicht existiert, der gebräuchliche Name.
In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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