§ 20a KDV 1967

KDV 1967 - Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die jeweiligen Vorschriften dieser Verordnung gelten als erfüllt, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die entsprechenden harmonisierten Vorschriften der Einzelrichtlinien erfüllt, die im

1.

Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009, ABl. Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S 1 oder im

2.

Anhang II der Richtlinie 2003/37/EG, in der Fassung der Richtlinie 2010/62/EU, ABl. Nr. L 238 vom 9. September 2010, S 7, oder im

3.

Anhang II, Teil 2 der Richtlinie 2002/24/EG in der Fassung der Richtlinie 2005/30, ABl. Nr. L 106 vom 27. April 2005, S 17

genannt werden.

(2) Wird auf eine Einzelrichtlinie Bezug genommen, so gelten hinsichtlich einzelner Genehmigungsgegenstände Genehmigungen nach den einschlägigen ECE-Regelungen in der von der Richtlinie geforderten Fassung als gleichwertig mit einer Genehmigung nach der Einzelrichtlinie.

In Kraft seit 21.12.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 20a KDV 1967


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 20a KDV 1967 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Entscheidungen zu § 20a KDV 1967


Entscheidungen zu § 20a KDV 1967


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 20a KDV 1967


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 20a KDV 1967 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KDV 1967 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 20 KDV 1967
§ 20b KDV 1967