Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG (K-PresseFG) Fundstelle

K-PresseFG - Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Gesetz vom 29. Juni 2007 über die Förderung der Kärntner Tages-
und Wochenzeitungen (Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG)

StF: LGBl Nr 57/2007

In Kraft seit 08.09.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG (K-PresseFG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG (K-PresseFG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG (K-PresseFG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG (K-PresseFG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Kärntner Presseförderungsgesetz - K-PresseFG (K-PresseFG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-PresseFG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 K-PresseFG