Anl. 1 K-LUG

K-LUG - Kärntner Landesumlage-Gesetz (K-LUG)

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Artikel X(LGBl Nr 96/2024)
Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
Landesgesetzblatt Nr 96 aus 2024,)
Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
  2. (2)Absatz 2Art. II (41. K-LVBG-Novelle) tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der Modellstelle LT/LReg Referenten zugeordnet sind, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten I nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. II, nicht. Sofern mit diesen Personen im Anschluss an eine Verwendung als LT/LReg Referenten ein Dienstverhältnis für die Verwendung LT/LReg Referenten I abgeschlossen wird, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten I nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. II, ebenfalls nicht.Art. römisch II (41. K-LVBG-Novelle) tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der Modellstelle LT/LReg Referenten zugeordnet sind, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten römisch eins nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. römisch II, nicht. Sofern mit diesen Personen im Anschluss an eine Verwendung als LT/LReg Referenten ein Dienstverhältnis für die Verwendung LT/LReg Referenten römisch eins abgeschlossen wird, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten römisch eins nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. römisch II, ebenfalls nicht.
  3. (3)Absatz 3§ 10 Abs. 4 K-KBBG in der Fassung des Art. III tritt am 1. September 2027 in Kraft.Paragraph 10, Absatz 4, K-KBBG in der Fassung des Art. römisch III tritt am 1. September 2027 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 1 Abs. 3 K-LUG in der Fassung des Art. VI tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.Paragraph eins, Absatz 3, K-LUG in der Fassung des Art. römisch VI tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 29 Abs. 3 K-WFG in der Fassung des Art. VIII tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 29, Absatz 3, K-WFG in der Fassung des Art. römisch VIII tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6§ 18 Abs. 9 K-BG 1997 in der Fassung des Art. IXa tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.Paragraph 18, Absatz 9, K-BG 1997 in der Fassung des Art. römisch IX a tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 K-LUG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 K-LUG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 K-LUG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 K-LUG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 K-LUG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LUG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 K-LUG
Kärntner Landesumlage-Gesetz (K-LUG) (K-LUG) Fundstelle
JUSLINE Umfrage
Welchen Beruf üben Sie aus?
Beispiele: Selbstständiger Architekt, Mitarbeiter einer Rechtsabteilung, Rechtsanwalt,...
JUSLINE Werbung