Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) Fundstelle

K-LMG - Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§

1 Einrichtung der Anstalt

§

1a Bedeutung und Ziele der Anstalt

§

2 Aufgaben der Anstalt

§

3 Zuständigkeitsabgrenzungen

2. Abschnitt
Museale Aufgaben der Anstalt

§

4 Begriffsbestimmungen

§

5 Grundsätze der musealen Aufgabenbesorgung

§

5a Sammlungsstrategie, Sammlungskonzept und Museumsbericht

§

6 Verwaltung und Sicherung der Sammlungsexponate

§

7 Erwerb und Veräußerung von Sammlungsexponaten

§

8 Entlehnung von Sammlungsexponaten

§

9 Herstellung von Reproduktionen

§

10 Beratung anderer musealer Einrichtungen

§

11 Koordination und Zusammenarbeit mit anderen musealen Einrichtungen

3. Abschnitt
Wissenschaftliche Forschungsaufgaben der Anstalt

§

12 Grundsätze für die Besorgung wissenschaftlicher Forschungsaufgaben

§

13 Forschungsprogramm der Anstalt

§

14 Besorgung wissenschaftlicher Forschungsaufgaben im Auftrag Dritter

4. Abschnitt
Leitung der Anstalt

§

14a Geschäftsführung

§

14b Vertretung

§

15 Direktor

§

15a Kaufmännischer Geschäftsführer

§

16 Bestellung der Geschäftsführer und Beendigung der Funktion

§

17 Vertretung des jeweiligen Geschäftsführers

§

18 Wissenschaftliches Museumskollegium

5. Abschnitt
Organisation der Anstalt

§

19 Museumsabteilungen

§

20 Außenstellen der Anstalt

§

21 Abteilung für Vermittlung

§

22 Bibliothek

§

23 Wirtschaftliche Geschäftsstelle

§

24 Museumsordnung

§

24a Kuratorium

§

24b Mitglieder des Kuratoriums

§

24c Beschlüsse und Sitzungen des Kuratoriums

§

24d Gemeinsame Sitzungen des Kuratoriums und des Museumskollegiums

6. Abschnitt
Personal der Anstalt

§

25 Leitungsbefugnisse gegenüber den Bediensteten der Anstalt

§

26 Stellenplan

§

27 Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis

§

28 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

7. Abschnitt
Gebarung und Mittelaufbringung

§

29 Voranschlag und Gebarung

§

30 Jahresabschluß

§

31 Räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt

§

32 Aufbringung der finanziellen Mittel der Anstalt

§

33 Kostenersätze für Leistungen der Anstalt

§

34 Geschäftsjahr

8. Abschnitt
Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte

§

35 Mitwirkung der Landesregierung an der Besorgung der Aufgaben der Anstalt

§

36 Mitwirkung des Amtes der Landesregierung bei der Besorgung der Aufgaben der Anstalt

§

37 Landesaufsicht

9. Abschnitt
Abgabenbefreiung und Verweise

§

38 Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben

§

38a Verweise

§

38b Personenbezogene Bezeichnungen

§

38c Umsetzung von Unionsrecht

10. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§

39 Inkrafttreten

§

40 Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LMG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 K-LMG