Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(LGBl Nr 30/2024) InkrafttretenLandesgesetzblatt Nr 30 aus 2024,) Inkrafttreten
Art. II tritt mit dem Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft.Art. römisch II tritt mit dem Zeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft.
In Kraft seit 15.05.2024 bis 31.12.9999
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