Anl. 1 K-JG

K-JG - Kärntner Jagdgesetz 2000 - K-JG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(LGBl Nr 30/2024)
Inkrafttreten
Landesgesetzblatt Nr 30 aus 2024,)
Inkrafttreten

Art. II tritt mit dem Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft.Art. römisch II tritt mit dem Zeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft.

In Kraft seit 15.05.2024 bis 31.12.9999
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