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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Art. III tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der Maßgabe Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß § 90b Abs. 2 K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.Art. römisch einsII tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der MaßgabeZeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß Paragraph 90 b, Absatz 2, K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.
Art. III tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der Maßgabe Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß § 90b Abs. 2 K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.Art. römisch einsII tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der MaßgabeZeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß Paragraph 90 b, Absatz 2, K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.