Anl. 1 K-JG

Kärntner Jagdgesetz 2000 - K-JG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2024 bis 31.12.9999
(LGBl Nr 70/2020LGBl Nr 30/2024)
Inkrafttreten
Landesgesetzblatt Nr 7030 aus 20202024,)
Inkrafttreten

Art. III tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der Maßgabe Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß § 90b Abs. 2 K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.Art. römisch einsII tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der MaßgabeZeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß Paragraph 90 b, Absatz 2, K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.

Stand vor dem 14.05.2024

In Kraft vom 01.08.2020 bis 14.05.2024
(LGBl Nr 70/2020LGBl Nr 30/2024)
Inkrafttreten
Landesgesetzblatt Nr 7030 aus 20202024,)
Inkrafttreten

Art. III tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der Maßgabe Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß § 90b Abs. 2 K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.Art. römisch einsII tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag mit der MaßgabeZeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft, dass die erste Veröffentlichung gemäß Paragraph 90 b, Absatz 2, K-JG zu Beginn des Jahres 2021 zu erfolgen hat.

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