§ 13 K-GrvG

K-GrvG - Kärntner Grundversorgungsgesetz - K-GrvG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 13

In-Kraft-Treten

 

Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 05.07.2006 bis 31.12.9999
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