§ 25 K-EG Schlußbestimmung

K-EG - Kärntner Elektrizitätsgesetz - K-EG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

§ 25

Schlußbestimmung

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes 1952, LGBl Nr 7/1953, mit Ausnahme der §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 29 und 30 außer Kraft.

In Kraft seit 13.09.1969 bis 31.12.9999
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