Personalübereinkommen
Über die Zuweisung ist zwischen dem Land und der ASFINAG Service GmbH ein Vertrag abzuschließen. Dieser hat insbesondere zu enthalten:
a) | Dauer der Zuweisung, | |||||||||
b) | in welchem Ausmaß die ASFINAG Service GmbH dem Land einen Beitrag zur Deckung des Aktivitätsaufwandes der zugewiesenen Landesbediensteten zu leisten hat, | |||||||||
c) | in welchem Ausmaß die ASFINAG Service GmbH dem Land einen Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes der zugewiesenen Landesbediensteten und des Aufwandes für eine Zusatzpension der zugewiesenen Landesvertragsbediensteten zu leisten hat, | |||||||||
d) | ob das Amt der Landesregierung bei der Besorgung einzelner Personalangelegenheiten der ASFINAG Service GmbH, beispielsweise des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes, mitwirken soll. |
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