Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Anhang 22: Datenschutz-Folgenabschätzung zur Ombudsstelle gemäß § 31 HS-QSGAnhang 22: Datenschutz-Folgenabschätzung zur Ombudsstelle gemäß Paragraph 31, HS-QSG
(Anm.: als PDF dokumentiert)Anmerkung, als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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