Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Rollstühle und Reha-Buggies werden bis zu 1.500 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten drei Jahre keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.
In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 HM-VO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 HM-VO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 HM-VO