Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Therapiegeräte werden bis zu einer Gesamtsumme von 2.500 Euro gefördert, soweit innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.
In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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