Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Hörgeräte werden bis zu 3.000 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.
In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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