§ 3 GWH

GWH - Haftung der Gastwirte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Vereinbarungen, wodurch die Haftung unter das in den §§ 1 und 2 genannte Maß herabgesetzt werden soll, sind unwirksam.

In Kraft seit 10.12.1921 bis 31.12.9999
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