Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Erdgasunternehmen haben technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen mit Bezug zu Drittstaaten der Regulierungsbehörde anzuzeigen.
In Kraft seit 28.07.2021 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 66a GWG 2011
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 66a GWG 2011 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 66a GWG 2011