Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Bei Wertpapieren, deren Wert 1 Euro nicht übersteigt, entfällt die Verpflichtung zur Vornahme der Umsatzgeschäfte, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand verbunden wären.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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