Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2001, LGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 100/2003, außer Kraft.
In Kraft seit 01.06.2007 bis 31.12.9999
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