Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 38 Überschrift und Abs. 1 sowie 40 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
In Kraft seit 28.07.2010 bis 31.12.9999
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