§ 272 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

§ 145 Abs. 5 Z 10a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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