§ 272 GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 272. § 145 Abs. 5 Z 10a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(BGBl. I Nr. 61/1997, Art. XXIX, Z 2) - 1.7.1997.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.07.1998

§ 272. § 145 Abs. 5 Z 10a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(BGBl. I Nr. 61/1997, Art. XXIX, Z 2) - 1.7.1997.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten