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§ 272. § 145 Abs. 5 Z 10a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
§ 272. § 145 Abs. 5 Z 10a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.