§ 258 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Abs. 1 und 2 des § 150 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1.Jänner 1993 in Kraft.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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