Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Abs. 1 und 2 des § 150 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1.Jänner 1993 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 258 GSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 258 GSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 258 GSVG