§ 254a GSVG Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Gesundheit besorgen die Aufgaben nach den §§ 412 und 414 ASVG in Verbindung mit § 194 dieses Bundesgesetzes sowie § 224a in unmittelbarer Bundesverwaltung.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 254a GSVG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 254a GSVG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Entscheidung zu § 254a GSVG


Entscheidungen zu § 254a GSVG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 254a GSVG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 254a GSVG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 254 GSVG
§ 255 GSVG