Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die Mittel der Kranken- und Pensionsversicherung sind durch Beiträge der Versicherten, in der Pensionsversicherung auch durch einen Beitrag des Bundes aufzubringen.
In Kraft seit 01.01.1979 bis 31.12.9999
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