§ 4 GL-V

GL-V - Gewerbelegitimationen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 1974 in Kraft.

(2) Gemäß § 375 Abs. 1 Z 64 GewO 1973 tritt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1969, BGBl. Nr. 184, über die Ansuchen um Ausstellung von Handlungsreisendenlegitimationen gemäß § 59 der Gewerbeordnung (Anm.: D. i. die GewO 1859) und die Ausstattung dieser Legitimationen mit Ablauf des 31. Juli 1974 außer Kraft.

In Kraft seit 01.08.1974 bis 31.12.2024
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