§ 4 GL-V (weggefallen)

Gewerbelegitimationen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. August 1974 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gemäß § 375 Abs. 1 Z 64 GewO 1973 tritt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1969, BGBl. Nr. 184, über die Ansuchen um Ausstellung von Handlungsreisendenlegitimationen gemäß § 59 der Gewerbeordnung (Anm.: D. i. die GewO 1859) und die Ausstattung dieser Legitimationen mit Ablauf des 31. Juli 1974 außer Kraft.Gemäß Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 64, GewO 1973 tritt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 184, über die Ansuchen um Ausstellung von Handlungsreisendenlegitimationen gemäß Paragraph 59, der Gewerbeordnung Anmerkung, D. i. die GewO 1859) und die Ausstattung dieser Legitimationen mit Ablauf des 31. Juli 1974 außer Kraft.
§ 4 GL-V seit 31.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.08.1974 bis 31.12.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. August 1974 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gemäß § 375 Abs. 1 Z 64 GewO 1973 tritt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1969, BGBl. Nr. 184, über die Ansuchen um Ausstellung von Handlungsreisendenlegitimationen gemäß § 59 der Gewerbeordnung (Anm.: D. i. die GewO 1859) und die Ausstattung dieser Legitimationen mit Ablauf des 31. Juli 1974 außer Kraft.Gemäß Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 64, GewO 1973 tritt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 184, über die Ansuchen um Ausstellung von Handlungsreisendenlegitimationen gemäß Paragraph 59, der Gewerbeordnung Anmerkung, D. i. die GewO 1859) und die Ausstattung dieser Legitimationen mit Ablauf des 31. Juli 1974 außer Kraft.
§ 4 GL-V seit 31.12.2024 weggefallen.

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