Die Legitimation hat aus einem Stück Leinenpapier zu bestehen; dieses muß bei Legitimationen gemäß § 1 Z 1 und 2 in drei gleiche Teile, bei Legitimationen gemäß § 1 Z 3 in zwei gleiche Teile zusammengefaltet sein, im gefalteten Zustand ein Format von 7.4 cm x 10.5 cm haben und folgende Farbe aufweisen:
1. | gelb bei einer Legitimation gemäß § 1 Z 1, | |||||||||
2. | grün bei einer Legitimation gemäß § 1 Z 2, | |||||||||
3. | blau bei einer Legitimation gemäß § 1 Z 3. |
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