§ 2 GeORegVe 2016 Aufgaben der/des Vorsitzenden

GeORegVe 2016 - Geschäftsordnung Regionalversammlungen 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:

1.

die Vertretung der Regionalversammlung nach außen;

2.

die laufende Verwaltung der Regionalversammlung, die Geschäftsstelle des Regionalvorstandes ist zugleich die Geschäftsstelle der Regionalversammlung;

3.

die Einberufung der Sitzungen der Regionalversammlung, die Entgegennahme von Anträgen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzungen;

(2) Im Falle der Abwesenheit der/des Vorsitzenden obliegen deren/dessen Aufgaben der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.

In Kraft seit 14.04.2016 bis 31.12.9999
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