Die Ausbildungslehrgänge sind in einzelne Module zu gliedern.
Die Mindestdauer dieser Module beträgt jeweils 8 Vortragseinheiten.
Die Mindestdauer dieser Module beträgt:
Die Mindestdauer dieser Module beträgt jeweils 8 Vortragseinheiten.
Ein Ausbildungslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn
Über die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer ein Zeugnis auszustellen.
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