§ 5 FZV 1970

FZV 1970 - Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1970 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1966, BGBl. Nr. 190, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 354/1968 und BGBl. Nr. 326/1969, sowie § 2 Abs. 1 lit. b der Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsverordnung 1966, BGBl. Nr. 197, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 325/1969, aufgehoben.

In Kraft seit 01.09.1970 bis 31.12.9999
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