§ 75 FLG. 1973

FLG. 1973 - Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

III. Regulierung der gemeinschaftlichen Benutzungsrechte und

Verwaltungsrechte

 

Ermittlungsverfahren

 

§ 75

 

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist bei der Regulierung der gemeinschaftlichen Benutzungs- und Verwaltungsrechte die Feststellung der Grenzen des Gebietes, der zugehörigen Grundstücke, ihres nachhaltigen Naturalertrages und der wirtschaftlich zulässigen Nutzungen, weiters die Feststellung der Parteien, ihre Anteils- und Forderungsrechte, die Ermittlung des dem Anteilsrecht entsprechenden Anspruches der einzelnen Parteien auf die Nutzungen, die Ermittlung und Planung der gemeinsamen wirtschaftlichen Anlagen, die Schaffung der Grundlagen für einen Wirtschaftsplan und für Verwaltungssatzungen sowie für die Regelung aller sonstigen Verhältnisse, die einer solchen bedürfen.

In Kraft seit 01.02.1973 bis 31.12.9999
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